Zugangskontrollen von Personal u. Mitarbeiter, welches an Flughäfen tätig ist. Sie sorgen zudem für die allgemeine Sicherheit am Flughafen in dem sie Kontrollgänge vornehmen, Dienstleister überwachen und Fahrzeugkontrollen durchführen. Kontrollieren Bordkarten, verfolgen Alarme, erledigen Kontrollgänge, verhindern Passagierrückläufe und führen Sicherheitsbegleitungen für Flughafenanlieferungen und Überwachung von Externen, z. B. Bauarbeitern, Lieferanten, Handwerkern usw. durch.
Sicherung eigener Luftfahrzeuge, Kabinencheck, Sicherungsmaßnahmen bei Post u. Fracht, Luftfracht – und Luftpostkontrollen, Bordvorräte, Bewachung, Bestreifung und Objektschutz (außerhalb von Sicherheitsbereichen)
(Luftsicherheitsassistenten) Durchführung von Fluggast- u. Gepäckkontrollen, Kontrolle Reisegepäck u. mitgeführten Gegenständen
(Kontrollkräfte für Personal u. mitgeführte Gegenstände)
(Luftsicherheitskontrollkräfte nach §§ 9) Sicherung eigener Luftfahrzeuge, Kabinencheck, Sicherungsmaßnahmen bei Post u. Fracht
(Luftsicherheitskontrollkräfte nach §§ 9a) Luftfracht - und Luftpostkontrollen, Bordvorräte
Bewachung, Bestreifung und Objektschutz (außerhalb von Sicherheitsbereichen)
Be- und Entladen der Gepäckwagen, Entnahme von Gepäckstücken, Sichern der Ladung, Herausholen und Sortieren von Gepäckstücken aus Förderanlagen